Qualitätsstandards

Mitglieder der IG Infrarot sind nach definierten Qualitätsstandards geprüft.

Diese Qualitätsstandards zielen auf die Produkte, die Produktion sowie auf Vertrieb und Marketing der Mitglieder ab.

Ein Überblick.

Die Mitglieder
  • gewähren 5 Jahre Garantie auf die Grundfunktion des Heizgerätes
  • verfügen über eine fachlich versierte Vertriebsorganisation
  • betreiben eigenes Marketing
  • stellen einen technischen Kundendienst
Die Produkte
  • der Mitglieder sind nach vereinbarten Kriterien geprüft und zertifiziert
  • der Mitglieder werden zu 100% im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz hergestellt

Die IG-Infrarot Oualitätsstandards

1. Zertifizierung Produkte und Komponenten.

Mitglieder müssen den überwiegenden Anteil ihrer Produkte nachweislich durch ein anerkanntes, unabhängiges Prüfinstitut (TÜV, ÖVE, VDE oder gleichwertig) nach EN 60335-1, EN 60335-2-30 sowie EMV. RoHS und WEEE zertifiziert bzw. registriert haben. Auf Anfrage müssen die Prüfprotokolle und Registrierungsbestätigungen zur Verfügung stehen.

2. Zertifizierung der Produkteigenschaften.

Mitglieder müssen ihre Produkteigenschaften nach einem definierten Prüfverfahren zertifizieren lassen (Grundlage siehe Normenentwurf VDE 60675 : AK 513.4.8) – zu diesen zählen Prüfmethoden für den Strahlungsanteil.

3. Normgerechtes Sortiment inkl. Garantiezusagen.

Mitglieder müssen ihr Sortiment den allgemeinen Normen zu Infrarot-, Strom- und Flächenheizungen anpassen. Es sind mindestens 5 Jahre Garantiezeit auf die Grundfunktionen des Heizgeräts zu gewähren.

4. Kernkomponenten.

Die Kernkomponenten des Heizmediums (verantwortlich für die effiziente Abstrahlung) müssen zu 100% im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz hergestellt werden.

5. Produktionsstandort im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz.

Mitglieder müssen ihren Produktionsstandort im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz haben und > 75% Wertschöpfung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz generieren. Darüber hinaus wird eine Eigen- oder Fremdüberwachung durchgeführt.

5.1 Möglichkeit zur Produktionsbesichtigung.

Mitglieder müssen auf vorherige Anfrage die Besichtigung der eigenen und/oder ausgelagerten (gilt auch für externe Produktionspartner) Produktionsstätten ermöglichen. Diese müssen mindestens 4 Werktage vorab angekündigt werden. Jedes Mitqlied ist berechtigt sensible Teile der Produktionsstätte der Führung vorzuenthalten. Für die Sicherheit der Besucher muss gesorgt sein durch eine Sicherheitsschulung des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen.

6. Eigene Forschung & Entwicklung.

Mitglieder müssen über eine infrastrukturell organisierte F&E verfügen.

7. Recycling.

Mitglieder müssen ein zertifiziertes System garantieren, dass das Altgeräte-, Altstoffe- und Verpackungsrecycling vorsieht und durchführt.

8. EU-Umweltrichtlinien.

Mitglieder verpflichten sich zur Beachtung der EU Umweltrichtlinien (Standard) bspw. RoHS

9. Technischer Support inkl. technischer Unterlagen.

Mitglieder müssen über einen technischen Kundendienst verfügen. An Arbeitstagen muss ein Kundendienst und technischer Service garantiert werden. Alle Mitglieder müssen eine Unterstützung der Kunden durch Serviceleistungen zur entsprechenden Planung garantieren (Daten, Software, etc.).

10. Reklamationswesen.

Mitglieder müssen über ein strukturiertes nachvollziehbares Reklamationswesen im europäischen Raum mit definierter Reaktionszeit inkl. Dokumentation verfügen. Organisatorisch ist deutlich erkennbar wer dafür zuständig ist. Darüber hinaus muss diese Stelle permanent besetzt sein. Eine Reaktion dem Kunden gegenüber muss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen. Die Aufnahme und Bearbeitung der Reklamation wird lückenlos dokumentiert.

11. Montage und Betriebsanleitungen.

Es müssen technische Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Mitglieder müssen Montageanleitungen und Verarbeitungsrichtlinien inkl. Montagetricks und Empfehlungen für den Einbau bzw. Produktkombinationen zur Verfügung stellen. Mitglieder müssen für ihre Produkte Betriebsanleitungen und dem Standard entsprechende branchenübliche Unterlagen bereitstellen.

12. Eigenes Marketing.

Mitglieder müssen über ein eigenes Marketing verfügen und machen sich nicht fremde Materialien zu eigen. Dazu zählen eigene Bilder, Unterlagen zum Unternehmen als auch zu den Produkten, Internetauftritt usw. Mitglieder müssen über eine eigene Markenpolitik verfügen. Produkte, Werbeunterlagen, Verpackungen usw. müssen durch das Firmenlogo bzw. -namen kenntlich gemacht sein. Die Argumentationslinie zu den Produkten und Serviceleistungen muss transparent, durchgängig, wissenschaftlich fundiert und der Wahrheit getreu aufgebaut sein.

13. Webauftritt.

Mitqlieder müssen über einen Webauftritt mit Servicefunktionen (FAQ) und klarer Festlegung für ist, 2nd und 3rd Level-Support verfügen. Die technischen Daten und Betriebsanleitungen müssen ebenfalls zum Download bereitgestellt werden.

14. Fachlich geschulte Vertriebsorganisation.

Mitglieder müssen über eine fachlich versierte Vertriebsorganisation verfügen, dazu gehört ebenso ein fachlich geschulter Außendienst. Das Schulungsangebot zu den Produkten muss aktiv und strukturiert angeboten werden

15. Absatz über Groß-oder Fachhandel bzw. qualifizierte Partner.

Mitglieder müssen ihre Produkte über den Fachhandel und/oder aualifizierte Partner absetzen. Rechnungslegung darf im Regelfall nicht an den Endkunden passieren. Beratung, Installation und Montage nur durch qualifiziertes Fachpersonal.

16. Gerichtsort im EU Raum.

17. Teilnahme an vierteljährlichen Meetings.

Mitglieder verpflichten sich an den vierteljährlichen Meetings aktiv teilzunehmen. Bei Verhinderungen wird entweder für adäquaten Ersatz gesorgt oder wichtige Themen vorab besprochen. Der Vorstand ist jedenfalls darüber in Kenntnis zu setzen.

18. Verstöße.

Mitglieder haben ggf. Informationen über andere Labelinhaber einzubringen, insbesondere Verstöße gegen die Vereinsrichtlinien, welche Ausschließungsgründe darstellen.

19. Verbesserungsprozess.

Mitglieder müssen aktive Mitarbeit beim kontinuierlichen Verbesserungsprozess (strukturell, qualitativ, operativ) des Qualitätslabels leisten.